Aufgaben der Garantiekommission
  • Die Garantiekommission hat mindestens die in Artikel 109.2 der Universitätssatzung festgelegten Aufgaben und bestimmt gegebenenfalls die Durchführung einer Prüfung oder eines Tests durch ein dafür bestimmtes Gericht. Sie ist der bevorzugte Ort für die mögliche Lösung von Konflikten zwischen Mitgliedern der Universitätsgemeinschaft, die der Fakultät angehören.