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Verteidigung der Universitätsgemeinschaft
Der Anwalt der Universitätsgemeinschaft ist die Person, die vom Personalrat mit der Verteidigung und dem Schutz der Rechte und berechtigten Interessen der Mitglieder der Universitätsgemeinschaft beauftragt ist.

Hauptfunktionen:
  • Entgegennahme und Verwaltung der eingegangenen Beschwerden, Suche von Lösungen bei den verschiedenen Universitätsorganen und -diensten.
  • Vorschläge und Empfehlungen an die Leiter der Organe und der Verwaltung der Universität zu geben.
  • Als als Vermittler und Schlichter zu fungieren, wenn dies von einem Mitglied der Universitätsgemeinschaft verlangt wird.
  • Entgegennahme von Anfragen aller Art und Themen, sowohl von Mitgliedern der Universitätsgemeinschaft als auch von außerhalb, sofern die behandelten Themen einen Bezug zur Universität haben.