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Mobilitätsprogramme
FAQs SICUE

SICUE ist ein nationales Mobilitätsprogramm, das den Universitätsstudenten*innen ermöglicht, einen Teil des Studiums an einer anderen spanischen Universität als der eigenen zu absolvieren, mit der Garantie, die Validierung des Studiums, eine Aufwertung und eine Angemessenheit seines akademischen Lebenslaufs zu erhalten. .

Das SICUE-Programm ist ein Austauschsystem, aber kein Stipendium. Es wurde durch die SENECA-Stipendien des Ministeriums für Bildung, Kultur und Sport unterstützt, aber seit dem Studienjahr 2013-2014 wird das Programm nicht mehr finanziell unterstützt.

Die Bewerbungsfrist für Studenten*innen beginnt in der Regel im Februar und endet im März.

Die Studenten*innen bewerben sich an ihrer Heimatuniversität und folgen dabei den normalen Bewerbungsprozess. Wenn die entsendende Hochschule kein Bewerbungsverfahren eingerichtet hat, kann der Studierende das Formular A – Antrag auf akademische Mobilität, das durch Anklicken von SICUE verfügbar ist, bei den zuständigen Mobilitätsbüros einreichen.

Es müssen mindestens 45 ETCS Punkte an der Heimathochschule bestanden und zusätzlich in weiteren 30 ETCS Punkte immatrikuliert sein, unbeschadet der internen Regelungen der Heimathochschule bezüglich der Mindestanzahl der bestandenen ETCS Punkte, um einen Mobilitätszuschuss zu erhalten. In diesem Fall kommen diese Regelungen zur Anwendung.

Die Mindestanzahl an ETCS Punkte muss bis Ende September erreicht werden.

Die Dauer des Aufenthaltes an der Gasthochschule beträgt mindestens ein halbes und maximal ein ganzes Studienjahr. Zusätzlich müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Ein volles akademisches Jahr: Studium von mindestens 45 ETCS Punkte.
  • Ein halbes akademisches Jahr: Studium von mindestens 24 ETCS Punkte.

Wenn die Punkte, die ein Student oder Studentin bis zu seinem/ihrem Abschluss noch offen stehen, weniger als die oben erwähnten Mindestanzahl, kann er/sie sich für einen Austausch dieser ETCS Punkte entscheiden. Dazu muss er/sie sich für alle dieser ETCS immatrikulieren.

Bei Studenten*innen mit einem Behinderungsgrad ab 65% wird die Kursbelastung geringer sein:

  • Für ein volles akademisches Jahr: Studium von mindestens 24 ETCS Punkte
  • Für ein halbes akademisches Jahr: Studium von mindestens 12 ETCS Punkte

In diesen Fällen können die entsendende und die aufnehmende Hochschule über die für die Mobilität zuständigen Personen und die Unterstützungsstellen für Studierende mit Behinderungen informieren, koordinieren und die bestmögliche Vorbereitung des Austauschs durchführen.

In Ausnahmefällen können die oben beschriebenen Fristen für Hochleistungssportler verlängert werden. In diesen Fällen wird die entsendende Hochschule den Studenten*innen auffordern, seinen Status als Spitzensportler zu begründen und der Bewerbung ein Motivationsschreiben beizufügen. Diese Ausnahmesituation steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Studienplätzen und der Akzeptanz durch die Gasthochschule.

Solange es nicht gegen die internen Regelungen der Herkunftsuniversität verstößt und die akademische Koordination der Herkunftsuniversität es genehmigt, können nicht bestandene Fächer, virtuelle Fächer, Fernstudien, etc. in die Studienvereinbarung aufgenommen werden.

Für den Fall, dass die Studierenden im Rahmen des SICUE-Austauschs ein Fach belegen möchten, das nicht im Studiengang als Gegenstand der akademischen Vereinbarung enthalten ist, können sie das Fach in verwandten Studiengängen belegen, auch wenn keine Vereinbarung besteht, wobei diese Möglichkeit der Einschreibung auf maximal ein Fach begrenzt ist, und sie müssen eine Genehmigung aller Koordinatoren der beteiligten Zieluniversität im Voraus bekommen.

Die Studierenden haben die Möglichkeit, Wahlfächer aus dem Lehrplan der Gastuniversität zu belegen, die nicht im Lehrplan der Herkunftsuniversität enthalten sind.

Ja, in Absprache mit der Gasthochschule.

Die Auswahl der Kandidaten erfolgt durch eine vom Prorektor für Studierende eingesetzte Kommission. Für die Bewertung wird der Durchschnitt der Studentenakte herangezogen.

Auf den Webseiten und an den Schwarzen Brettern des Mobilitätsbüros oder der betreffenden Fakultät an der Herkunftsuniversität.

Wird der Antrag abgelehnt, kann die betroffene Person innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Datum der Veröffentlichung des Beschlusses bei der Stelle, die den Antrag diktiert hat, einen Anspruch geltend machen, sofern mindestens einer der folgenden Umstände vorliegt:

  1. Ein Fehler vorliege wegen Fehlinterpretation der mitgebrachten Dokumente oder der Beurteilung der Studentenakt.
  2. Neue Dokumente von wesentlichem Wert für die Auflösung vorgebracht wird.
  3. Wenn Dokumente von zweifelhafter Gültigkeit in den Beschluss miteinbezogen wurden.
  4. Andere hinreichend begründete Umstände.

Sobald die SICUE-Mobilität bewilligt wurde, muss der Student die Äquivalenzen mit dem SICUE-Verantwortlichen absprechen und dann die akademische Vereinbarung auf SIGMA ausfüllen. In unserer Fakultät ist dies die Vizedekanin für Mobilität und internationale Beziehungen.

Sobald die Vereinbarung genehmigt wurde, wird sie vom SICUE-Koordinator und dem Dekan unterschrieben und der Student schickt sie an die Gastuniversität.

Studierende können sich für eine zweite SICUE-Mobilität bewerben, vorausgesetzt, diese findet an einer anderen Gastuniversität statt als die, an der sie ihre erste Mobilität absolviert haben.

Andererseits, wenn Studierende bereits von einer SICUE-Mobilität profitiert haben, wird dies natürlich bei der Bewertung des Antrags durch die zuständigen Personen berücksichtigt.

Ja.

Ja, solange der tatsächliche Zeitraum des Austausches nicht mit der SICUE-Mobilität zusammenfällt.

Für mehr Information, können Sie die SICUE Ausschreibung hier finden.