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Fakultät
Leitungsorgane der Fakultät
Fakultätsrat. Kommissionen
Der Fakultätsrat ist das leitende und mitbestimmende Organ der Fakultät.
Er wird vom Dekan geleitet und seine Organe sind das Plenum und die Kommissionen.
Die Kommissionen des Fakultätsrates der Fakultät für Philosophie und Geisteswissenschaften sind:
  • Die Lehrkommission.
  • Die Wirtschaftskommission.
  • Die Kommission für studentische Aktivitäten.
  • Die Garantiekommission.
  • Die Ständige Kommission der Abteilungen.
  • Die Bibliothekskommission.
  • Die Kommission zur Validierung von Studienplänen.
  • Den Vorsitz in den Kommissionen führt der Dekan oder die Person, an die er diese Funktion delegiert hat: ein Prodekan oder ein Mitglied des Fakultätsrates. Ein Mitglied der Kommission wird als Sekretär*in vom Vorsitz bestimmt.
  • Die Zusammensetzung jeder Kommission, mit Ausnahme der Ständigen Kommission der Fachbereiche, muss die Anwesenheit von Lehrenden, Studierenden, Verwaltungsmitarbeitern und diensthabenden Mitgliedern des Fakultätsrates umfassen.
  • Mit Ausnahme des Dekans, kann kein Mitglied des Fakultätsrats, in mehr als zwei Kommissionen Mitglied sein.
  • Die Mitglieder der verschiedenen Kommissionen, mit Ausnahme der Bürgschaftskommission, scheiden aus, wenn Wahlen zum Fakultätsrat anstehen, wenn die Kommission nach Erfüllung ihrer Aufgaben endet oder wenn das Plenum die erteilte Delegation widerruft.
  • Alle Kommissionen werden folgendermaßen gebildet:

Aufgaben der Garantiekommission
  • Die Garantiekommission hat mindestens die in Artikel 109.2 der Universitätssatzung festgelegten Aufgaben und bestimmt gegebenenfalls die Durchführung einer Prüfung oder eines Tests durch ein dafür bestimmtes Gericht. Sie ist der bevorzugte Ort für die mögliche Lösung von Konflikten zwischen Mitgliedern der Universitätsgemeinschaft, die der Fakultät angehören.
Aufgaben der Kommission der Abteilungen
  • Die Vorschläge des Lehrorganisationsplans zu koordinieren.
  • Koordinierung des Unterrichts in den Fächern, aus denen sich die Lehrpläne zusammensetzen.
  • Den Fakultätsrat zu informieren und zu beraten, um die Lehrverpflichtungen des Lehrpersonals besser erfüllen zu können.
  • Die Koordination der gesellschaftlichen Beziehungen und anderer akademischer Aktivitäten der Fakultät.
Aufgaben der Lehrkommission
  • Bericht über Anträge auf Anerkennung von frei wählbaren Krediten; vier Kredite sollen nicht überschritten werden.
  • Berichte über die Lehrtätigkeit des Lehrpersonals zu erstellen und bei der Durchführung der Lehrbefragung mitzuwirken.
  • Beratung bei Validierungsprozessen. (Anerkennungen)
  • Beratung bei Bewerbungen für Freie Ehrenamtliche Mitarbeiter.
Aufgaben der Wirtschaftskommission
  • Die Überwachung und Kontrolle sowohl ordentlicher als auch außerordentlicher Budgets und Zuweisungen.
  • Die Kontrolle und Überwachung der verschiedenen Dienstleistungen, die die Fakultät mit privaten Unternehmen vertraglich vereinbart hat.
Aufgaben der Kommissionen für studentische Aktivitäten
  • Die kulturellen und sportlichen Aktivitäten der Fakultät, die auf die Ausbildung der Studenten*innen abzielen, zu fördern und zu unterstützen.
  • Förderung von Aktivitätsprogrammen der universitären gesellschaftlichen Beziehungen, die sich sowohl an die Mitglieder der universitären Gemeinschaft, als auch an diejenigen der Gesellschaft, die die Lehrtätigkeit empfängt, richten.
  • Die programmierten Aktivitäten zu organisieren.
  • Die Verteilung der den Fachschaften zugewiesenen wirtschaftlichen Mittel.
Aufgaben der Bibliothekskommission
  • Steuerung und Überwachung der Aktivitäten der Bibliothek im Verhältnis zu den übrigen Aktivitäten der Fakultät.
  • Vorschläge zur Verbesserung dieses Dienstes zu sammeln und zu formulieren.
Aufgaben der Validierungskommission
  • Mit einem vorherigen Bericht der betroffenen Abteilungen, über die Äquivalenzen zwischen den an der Universität durchgeführten Studien und der Validierung anderer Studien, die an spanischen oder ausländischen akademischen Einrichtungen durchgeführt wurden, zu entscheiden.