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Mobilitätsprogramme
FAQs Outgoing Studenten

Zu Beginn des akademischen Jahres werden in allen Fakultäten Informationsveranstaltungen organisiert, in denen über die Termine für die Beantragung des Stipendiums, die Art der Beantragung, die verfügbaren finanziellen Hilfen usw. informiert wird.

Nein, das Erasmus-Stipendium kann unter der Bedingung gewährt werden, dass das Sprachniveau während des Kurses mit einem maximalen Zeitlimit akkreditiert wird. Sobald die Akkreditierung erfolgt ist, müssen die CRI und der RRII-Dienst des Heimatlandes der Studenten*innen informiert werden, damit das endgültige Stipendium gewährt werden kann.

Im Allgemeinen im Januar oder Februar, obwohl es vom Jahr abhängt.

Außer in begründeten Ausnahmefällen kann das TFG (Bachelorarbeit) kein Austauschfach sein (und es wird in jedem Fall an der UVa präsentiert und verteidigt). Wenn es jedoch im Learning Agreement enthalten ist, hat es akademische Anerkennung. Es ist notwendig, einen Tutor an der Gasthochschule zu finden.

Das externe Praktikumsfach kann nur durch ein anderes äquivalentes Praktikumsfach an der Gastuniversität validiert werden; es ist wichtig, sich vor der Formalisierung des Learning Agreements über diese Möglichkeit zu vergewissern, indem man den akademischen Verantwortlichen der UVa fragt.

Ja, sofern der entsprechende RIB zustimmt, und zwar innerhalb von vorgegebenen Fristen.

Der RRII-Dienst legt für jedes Semester Fristen fest, die allen Erasmus-Studenten*innen mitgeteilt werden.

Die maximale Anzahl von ECTS der Fächer an der UVa beträgt 60 Credite für ein akademisches Jahr und 30 für einen viermonatigen Zeitraum. Andererseits können die am Zielort erworbenen ETCS Punkte und die an der UVa anerkannten ETCS Punkte im Allgemeinen nicht mehr als +/- 5 von einander abweichen.

Ja, es ist möglich, solange sowohl die Gastuniversität als auch die Herkunftsuniversität dies zulassen, wobei zu berücksichtigen ist, dass genügend Fächer zur Validierung vorhanden sein müssen.

Wie immer online oder im Fakultätsbüro, innerhalb der veröffentlichten Fristen, aber immer nach Einreichung einer Kopie des Learning Agreements mit den Unterschriften des RIB, des CRI und INTERNATIONAL RELATIONS Service der UVa.

Sie können sich erneut um das Stipendium bewerben, aber sie können keine finanzielle Unterstützung mehr beantragen. Ihr Antrag wird erst bewertet, nachdem alle diejenigen, die sich zum ersten Mal bewerben, bewilligt wurden, und falls es freie Stellen gibt.

Ja, das Erasmus-Stipendium gilt für insgesamt 12 Monate, d.h. wenn Sie z.B. 9 Monate am Erasmus teilgenommen haben, haben Sie noch 3 weitere Monate Stipendium, um ein Erasmus-Praktikum zu machen.

Ja, aber Sie müssen die Zustimmung der Gastuniversität, Ihres RIB und des CRI haben. Sie müssen Ihre Lernvereinbarung und Ihre Anmeldung an der UVa umändern, es ist ratsam, dass Sie dies so bald wie möglich beantragen. International Relations wird Sie über die Frist informieren.

Wenn Sie sich auf deren Plattform anmelden, teilt Ihnen Ihre Gastuniversität mit, welche Dokumente sie zusätzlich zum Learning Agreement benötigt (Versicherung, Sprachakkreditierung, etc.).

Nein, wenn Sie die Anforderungen für die Ausschreibung erfüllen, die für den Platz angegeben sind, für den Sie sich beworben haben.

Der LRC ist der Koordinator für internationale Beziehungen und ist der institutionelle Verantwortliche für alle Erasmus-Studenten*innen in seiner oder ihrer Fakultät. In der Fakultät für Philosophie und Geisteswissenschaften ist es Belén Artuñedo Guillén.

Der RIB ist der Verantwortliche für den bilateralen Austausch, der für ein oder mehrere Erasmus-Ziele zuständige Lehrer*in. Deshalb hat jeder Erasmus-Student einen RIB, der ihm beim Ausfüllen des Learning Agreements hilft und ihn berät.

Ihr RIB, der CRI des Zentrums, der Dienst für internationale Beziehungen und die Gastuniversität.

Ja, zusätzlich zur Europäischen Krankenversicherungskarte wird bei der Informationsveranstaltung das Verfahren zum Erhalt der „On Campus estudia“ Versicherung der UVa informiert. Zunächst müssen Sie 55€ bezahlen, die Ihnen aber in voller Höhe zurückerstattet werden.

Ja, in den Einrichtungen, mit denen UVa eine Vereinbarung unterzeichnet hat. Außerdem erhalten Sie eine akademische Anerkennung und finanzielle Unterstützung für Reise-und Aufenthaltskosten: Mobility Studien.

Nein, deshalb ist es wichtig, in das Erasmus-Bewerbungsformular nur die Ziele einzutragen, an denen Sie wirklich interessiert sind, und zwar in der Reihenfolge ihrer Präferenz.

Zusätzlich zum Erasmus-Stipendium können Sie wie jedes Jahr, das Stipendium des Ministeriums für Bildung, Kultur und Sport (MEC) beantragen. Darüber hinaus gewährt die Junta de Castilla y León eine ergänzende Beihilfe für Erasmus+-Studenten*innen für Studenten*innen aus Castilla y León. In jedem Fall werden Sie bei den Erasmus-Informationsveranstaltungen der einzelnen Fakultäten u.a. über die finanziellen Hilfen informiert, die Sie in Anspruch nehmen können.

Das Erasmus-Stipendium wird in der Regel in zwei Teilen ausbezahlt, der erste Teil etwa im November desselben Erasmus-Studienjahres und der zweite Teil am Ende desselben. Es ist aber notwendig, dass Sie den am Zielort unterzeichneten Letter 1 an den Relint-Dienst geschickt haben, damit die Zahlungen bearbeitet werden können. Sie werden in der Erasmus-Sitzung informiert.