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Qualität
Garantiesystem Für Die Qualität Des Zentrums
Gewährleistungskommission für die Qualität des Zentrums

 

Der Qualitätssicherungskommission des Zentrums (CGCC), die vom Dekan*in oder der von ihm/ihr beauftragten Person geleitet wird, gehören mindestens zwei der folgenden Mitglieder an:
  • Die Präsidenten der einzelnen Studiengangskommissionen, die es im Zentrum gibt.
  • Ein Masterstudent*in, falls es keinen Studenten*innen gibt, der dem COA des Zentrums angehört.
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Qualitätssicherungssystems des Zentrums und insbesondere Erleichterung und Förderung der Beziehungen zwischen den verschiedenen mit dem Zentrum verbundenen Studiengangskommissionen.
  • Die durchgeführten Ergebnisse der -internen und externen- Evaluierung der Studienabschlüsse zu kennen, sowohl die der Studiengangskommissionen, als auch die der Studien- und Evaluierungsstellen der Universität Valladolid und der externen Qualitätsstellen, die auch solche Berichte erstellen.
  • Dem Vorstand des Zentrums und ggf. dem Vizerektorat für Lehre, die Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen, die aufgrund der im vorigen Abschnitt genannten Ergebnisse als am sinnvollsten gehalten werden.
  • Die Einhaltung der jährlichen Pläne zur Verbesserung der Studiengänge und der Zentren, sowie der lehr- und lernorientierten Dienstleistungen der Universität sicherzustellen.
  • Kontrolle der Einhaltung des internen Qualitätssicherungssystems in Bezug auf das Zentrum und der Studienabschlüsse.
  • Vorschläge an den Vorstand des Zentrums in Fragen der akademischen Planung für die am Zentrum gelehrten Abschlüsse zu geben, sofern diese nicht im Konflikt stehen mit anderen Gremien oder den Abteilungen, die den entsprechenden Abschluss lehren, oder ihnen Kompetenzen in diesem Bereich entziehen.
  • Sicherstellung des guten Zustands und der Pflege des Dokumentenarchivs der Qualifikationen des Zentrums in Bezug auf die Verfahren der Überprüfung, Änderung, Bearbeitung und Akkreditierung.
  • Alle andere Kompetenzen, die Ihnen zugewiesen werden können im Bereich der Regelungen zur Anerkennung und der Übertragung von Studienleistungen und der akademischen Regelungen der Universität Valladolid.
  • Alle anderen Zuständigkeiten für die Qualitätskoordinierung oder -überwachung des Zentrums, die nicht für andere Stellen vorgesehen sind.